Verbraucherzentrale informiert: Hilfe bei der Heizkostenabrechnung

Arnsberg. In Zeiten hoher Energiepreise ist es für Mieter:innen wichtig, die jährliche Heizkostenabrechnung eingehend zu kontrollieren. Worauf man bei der Prüfung achten sollte, erläutern Expert:innen der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen einer kostenlosen Informationsveranstaltung am 06. November 2024 in der Beratungsstelle Arnsberg.

 „Heizkostenabrechnung verstehen“ und Möglichkeiten der Mietrechtsberatung

Unter dem Titel „Heizkostenabrechnung verstehen“ erläutert Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg, zunächst, wie eine Heizkostenabrechnung aufgebaut ist und was es im Einzelnen zu beachten gilt. Ergänzend dazu informiert Petra Golly, Leiterin der Beratungsstelle in Arnsberg, über die Möglichkeiten der Mietrechtsberatung. Im Anschluss an die Vorträge beantworten die beiden Fachleute dann individuelle Fragen der Ratsuchenden.

Jede zweite Abrechnung fehlerhaft

„Eine Heizkostenabrechnung richtig zu lesen, ist nicht ganz einfach“, weiß Carsten Peters, der sich im Rahmen seiner Arbeit als Energieberater immer wieder mit Fragen rund um die jährliche Abrechnung konfrontiert sieht. „Wir möchten die Menschen dabei bestmöglich unterstützen.“ Laut Deutschem Mieterbund ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft. „Aber nur Verbraucher:innen, die die Fehler in der Abrechnung erkennen, können auch Widerspruch einlegen“, so Peters. „Wir raten deshalb allen Mieter:innen zur Überprüfung ihrer Heizkostenabrechnung. Verschenken Sie kein Geld in Zeiten knapper Kassen“, so Petra Golly.

Anmeldung erforderlich

Die Veranstaltung „Heizkostenabrechnung verstehen“ findet am 06. November 2024 um 18 Uhr in der Beratungsstelle Arnsberg, Burgstraße 5 statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw aufgrund begrenzter Platzzahl erforderlich. Besucher:innen können ihre Heizkostenabrechnung an dem Abend mitbringen und erste individuelle Fragen vor Ort mit den Fachleuten klären.

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)