Dialogveranstaltung zur Windenergie

Regionalrat, Bürgermeister und Landräte diskutieren

Arnsberg. Die Energiewende steht nach wie vor ganz oben auf der Agenda von Bezirksregierung und Regionalrat. Die planerischen Vorbereitungen für eine weitere Nutzung der Windenergie in Südwestfalen betrifft zahlreiche Akteure, insbesondere die Kommunen. Gegenwärtig finden die Vorarbeiten für die Erarbeitung eines sachlichen Teilplanes „Energie“ zum Regionalplan Arnsberg statt. Gleichzeitig überarbeiten zahlreiche Städte und Gemeinden in Südwestfalen ihre Flächennutzungspläne zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.

 

Der Ausbau der Windenergie bietet in Südwestfalen einerseits das größte Zuwachspotential bei der verstärkten Nutzung regenerativer Energien.

Andererseits können mit einem Ausbau der Windenergie zahlreiche Konflikte verbunden sein. Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Probleme stellen die Regionalplanung, aber auch die Bauleitplanung vor große Herausforderungen, die über die Planverfahren gelöst werden müssen.

 

Die Bezirksregierung erarbeitet vor dem Hintergrund dieser technischen und planerischen Herausforderung derzeit das Windenergiekonzept Südwestfalen. Das Windenergiekonzept soll eine Übersicht über die nach fachlicher Einschätzung auf Ebene der Regionalplanung für eine Windenergienutzung zur Verfügung stehenden Flächen bieten. Es ist Teil der fachlichen Vorarbeiten für die Erarbeitung des Entwurfes für den neuen sachlichen Teilplan „Energie“ zum Regionalplan Arnsberg.. Im aktuellen Stand beschreibt es Suchräume, die nach einer ersten Vorprüfung für die Windenergienutzung aus fachlicher Sicht in Frage kommen.

In einem weiteren Schritt sollen diese Suchräume einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und weiter konkretisiert werden. Bei dieser Konkretisierung der Suchräume wird dem fortlaufenden Dialog mit den kommunalen Planungsträgern und einer Vielzahl weiterer Akteure eine hohe Bedeutung zu kommen. Ergebnis dieses Prozesses ist die Darstellung von Vorranggebieten im Regionalplanentwurf. Die Regionalplaner der Bezirksregierung gehen gegenwärtig davon aus, dass ca. 4,5% der Fläche Südwestfalens hierfür in Frage kommt, wodurch den landespolitischen Zielvorgaben zum Ausbau der Windenergie in NRW entsprochen wird.

 

Im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung erhielten die Bürgermeister und Landräte, Vertreter der Ratsfraktionen sowie aus den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Südwestfalens am 21. Februar einen Werkstattbericht zum gegenwärtigen Arbeitsstatus der Entwicklung des Windenergiekonzeptes.

 

Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann betonte dabei die Bedeutung einer frühzeitigen Einbindung der Kommunen.

„Mit ist es wichtig, dass die Bürgermeister als Verwaltungsspitzen und die Ratsfraktionen im Sinne eines transparenten Verfahrens frühzeitig über den Planungsstand informiert sind. Es geht bei der Erarbeitung des Windenergiekonzeptes um die Ermittlung konfliktarmer Räume, eine sinnvolle Steuerung und eine Konzentration von Windenergieanlagen sowie die Erarbeitung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg möchte den Kommunen mit dem Windenergiekonzept eine Hilfestellung für lokale Entscheidungen geben.“

 

Bei der Diskussion wurden u.a. Fragen zu Auswirkungen bestehender Vogelschutzgebiete auf die Planungen für Vorrangflächen thematisiert.

Daneben ging es um die Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen und die Berechnung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen.