Arnsberg. Die Stadt Arnsberg unterstützt den Protest gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren). „Wir sollen doppelt so viele Gebühren zahlen, aber wir schauen und hören nicht doppelt so viel Fernsehen und Hörfunk. Im Gegenteil. Es sieht kein Mitarbeiter im Dienst Fernsehen oder hört Radio – allenfalls Radio bei Fahrten“, stellte Arnsbergs Bürgermeister Hans-Josef Vogel fest.
Rund 20.000 Euro statt wie bisher rund 10.000 Euro soll die Stadt für öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio zahlen. „In anderen Rechtsgebieten wie im Mietrecht ist eine solche Erhöhung sittenwidrig. Und für uns ist die GEZ-Gebührenerhöhung von vorne bis hinten sittenwidrig“, so Bürgermeister Hans-Josef Vogel. So soll die Stadt jetzt auch für Friedhöfe Rundfunkgebühren zahlen, als ob jemand auf einem Friedhof Fernsehen schaue oder Radio höre. „Das darf doch wirklich nicht wahr sein“, so Vogel.
Vogel weiter: „Wir sollen mehr für ein öffentlich-rechtliches Programm bezahlen, von dem wir weniger erhalten.“ So entsprächen die sehr gute „WDR-Lokalzeit“ und die dritten Fernsehprogramme dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie er im Rundfunkstaatsvertrag erteilt worden ist und als Leistung für die Rundfunkgebühr erwartet werden kann. Aber so manche Nachrichten- und Magazin-Sendungen von ARD und ZDF unterschieden sich kaum von den entsprechenden Sendungen, die marktfinanziert seien.
Von ARD und ZDF könnten die Gebührenzahler zu Recht Angebote verlangen, die marktfinanzierte Programme nicht leisten. Dies verlange der „Komplementärauftrag“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Danach muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk Angebote bereitstellen, die markfinanzierte Programme nicht leisten. „Wir wollen auch mehr vom Integrationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender für unsere Gebühren sehen. Als Kommune leiden wir zum Beispiel unter einseitigen Darstellungen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Über negatives wird berichtet, gelingende Integration dagegen nicht vorgestellt, wie jüngste Studien (Integrations-Index 2012 – UN Academic Impact, Dezember 2012) ergeben haben.“
Auch viele Betriebe in der Stadt Arnsberg sind betroffen. Vogel: „Wir werden auch die Anliegen der Arnsberger Betriebe mitvertreten. So berichten uns viele Betriebe im Stadtgebiet von saftigen Erhöhungen der Rundfunkgebühren. Bei den einen summieren sie sich auf 75 Prozent, bei anderen verdoppelt sich die Gebühr wie bei der Stadt Arnsberg.“
Kritisch sehen die Betriebe, dass sich die neue Beitragsbemessung nicht auf das Unternehmen oder nur die Beschäftigten bezieht, sondern auf die Beschäftigten pro Betriebsstätte. So werden Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten deutlich benachteiligt, sogar gegenüber einem Unternehmen mit gleicher Beschäftigtenzahl. Gerechter ist hier sicher eine Regelung, die sich an der Gesamtzahl der Beschäftigten orientiert – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass zwischen Teilzeit- und Vollzeitkräften nicht unterschieden wird. Dadurch werden Betriebe mit hoher Teilzeitquote ungleich stärker belastet. Das gilt auch für die Stadtverwaltung.
Die Stadt Arnsberg wird deshalb wie Köln zunächst einmal nur Gebühren auf dem bisherigen Niveau zahlen und erwartet so schnell wie möglich eine grundlegende Veränderung der GEZ-Gebührenkonstellationen.