Hochsauerlandkreis.
„Sprachkursus für Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?“… hatten wir vor etwa einer Woche etwas provokant getitelt und gleichzeitig und (am 06.10.2015) eine Anfrage an den Landrat gestellt.
Warum diese Anfrage?
Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede gewannen wir den Eindruck, die Sprachkurs-Angebote für Flüchtlinge reichen quantitativ nicht aus. Klick auf unsere PM mitsamt Anfrage-Text: http://sbl-fraktion.de/?p=6147
Antwort aus dem Kreishaus
Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Weiterbildung listet mit Schreiben vom 07.10. die laufenden und die geplanten Sprachkurse auf. Demnach bot oder bietet die Kreisvolkshochschule 2015 für nicht anerkannte Flüchtlinge 2 Sprachkurse in Meschede und 4 Sprachkurse in Schmallenberg an. In Winterberg ist ab November 2015 1 VHS-Sprachkurs für nicht anerkannte Flüchtlinge geplant. Dazu kommen noch die Integrations- und Alphabetisierungskurse. Des Weiteren 1 abgeschlossener, 1 laufender und 2 ab 10/2015 geplante Alphabetisierungskurse in Meschede, 2 abgeschlossene und 1 seit 09/2015 laufender Integrationskurs in Schmallenberg und 1 geplanter Kurs (Beginn noch nicht geplant) in Winterberg.
Das klingt mager und ist es wohl auch …. ?
Zukunftspläne
Die Planungen für 2016 sehen demnach (zunächst?) so aus. Wir zitieren aus dem Schreiben des HSK: „Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfrage wird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse a 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.“
Wie viele Menschen absolvier(t)en die Sprach- und Integratationskurse der Kreisvolkshochschule? Dazu liegen uns aus dem Kreishaus diese Angaben vor:
Teilnehmende am Deutschtest mit Abschluss eines Integrationskurses: 32 Personen
Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44 Personen
Gemeldete Teilnehmende an Sprachkursen für Flüchtlinge: 35 Personen
Summa summarum handelt es sich also um 111 Flüchtlinge und Asylsuchende, die im Jahr 2015 einen Sprach- oder Integrationskursus der Kreisvolkshochschule besucht haben. Um es mal positiv auszudrücken, da ist sicher noch Luft nach oben!?
Damit erschöpft sich die Antwort der Kreisverwaltung aber noch nicht.
Wer ALLES lesen möchte, bitte hier:
“ 07.10.2015
Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Sprachkurs für Flüchtlinge, Anfrage vom 06.10.2015
Sehr geehrter Herr Loos,
auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:
- Derzeitige Sprachkurse (Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2015):
- Sprachkurse für nicht anerkannte Flüchtlinge:
Meschede: 2
Schmallenberg: 4
iii. Winterberg: 1 geplant ab 11/2015
- Integrationskurse:
Meschede:
- Alphabetisierungskurse: 1 abgeschlossener, 1 laufender, 2 geplant
ab 10/2015
- Integrationskurse: 2 abgeschlossene, 1 laufender (seit 09/2015)
Schmallenberg: 1 geplanter ab 10/2015
Winterberg: 1 geplanter Kurs, Beginn noch nicht bekannt.
- Planungen für 2016:
Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab
02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfragewird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch
den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das
Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur
für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse ä 300 Unterrichtsstunden
nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration
von Flüchtlingen“ beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation
mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.
- Anzahl der Absolvent(inn)en und Teilnehmenden:
Die Sprachkurse, die für die Flüchtlinge angeboten werden, haben nicht zum Ziel ein bestimmtes
Sprachniveau zu erreichen. Außerdem unterliegen diese Kurse einer starken Fluktuation.
Demnach gibt es nur für die Integrationskurse verlässliche Zahlen über diejenigen, die den Kurs
abgeschlossen haben. Jeder Integrationskurs wird unterteilt in Abschnitte: 6 Kursabschnitte ä
100 Unterrichtsstunden, 1 Kursabschnitt Orientierungskurs ä 60 Unterrichtsstunden, abschließender
Deutschtest für Zuwanderer. Die Zahl der Abschlüsse bezieht sich auf die Teilnehmenden
beim Deutschtest.
- Abschlüsse in Integrationskursen: 32
- Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44
- Gemeldete Teilnehmende in Sprachkursen für Flüchtlinge: 35
Personen, die die abschließende Sprachprüfung nicht bestehen, haben die Möglichkeit 300
Unterrichtsstunden zu wiederholen und auch den Sprachtest erneut abzulegen.
- Maximale Teilnehmerzahl
In den Integrationskursen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20, in Alphabetisierungskursen
- In den Sprachkursen für Flüchtlinge hängt die maximale Teilnehmerzahl von den räumlichen
Gegebenheiten ab.
Wir achten sehr darauf, gerade auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass die Kurse
maximal ausgelastet sind. Es kann vorkommen, dass der erste Kursabschnitt mit weniger als 20
TN beginnt, aber im Laufe des Kurses weitere TN hinzukommen, die aufgrund vorhandener
Grundkenntnisse nicht im ersten Abschnitt anfangen.
- Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an lntegrations- und Alphabetisierungskursen sind in
der Integrationskursverordnung (IntV) geregelt.
In den Sprachkursen für die Flüchtlinge gibt es keine Voraussetzungen.
- Umgang mit unbesetzten Plätzen
Wenn in einem Integrationskurs ein Platz unbesetzt ist, bleibt er unbesetzt, wenn zu einem später
beginnenden Kursabschnitt weitere Teilnehmende erwartet werden. Bei frei werdenden
Plätzen (durch Abbruch) wird zunächst geprüft, ob ein/e weitere/r nach der Integrationskursverordnung zugelassene/r Teilnehmer/in diesen Platz besetzen kann. Ist dies nicht der Fall, bleibt
er in der Regel vakant. Die Anzahl der unbesetzten Plätze liegt im unteren einstelligen Bereich.
- Ablehnungen
Die vhs Hochsauerlandkreis spricht keine Ablehnungen aus. Es wird lediglich geprüft, ob ein/e
potenzielle/r Teilnehmer/in nach der derzeit gültigen Integrationskursverordnung berechtigt ist,
an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über die Zulassung zu einem
Integrationskurs trifft das BAMF. Die vhs Hochsauerlandkreis ist auf die kommenden Möglichkeiten, Flüchtlinge in Sprachkursen unterzubringen sehr gut vorbereitet. In den vergangenen Monaten konnten mehrere neue Integrationskursleiter/ innen gewonnen werden. Somit stehen der vhs Hochsauerlandkreis für 2016 deutlich mehr Personen zur Verfügung, die in Integrationskursen unterrichten können. “
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)