Arnsberg. Den hohen Bedarf an Fachkräften ausschließlich aus dem regionalen Angebot zu decken, wird über kurz oder lang nicht möglich sein – davon ist der Willkommenslotse Udo Linnenbrink von der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen überzeugt. „Viele Branchen sind schon heute darauf angewiesen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Dabei stehen die Betriebe vor zwei entscheidenden Herausforderungen: Wie finde ich eine Fachkraft im Ausland und wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten?“, bringt es der Willkommenslotse auf den Punkt und ergänzt: „Die Handwerkskammer Südwestfalen hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.“
Novellierung Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023
„Die Zahl der offenen Stellen in Deutschland ist so hoch wie noch nie. Ohne die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist die Lücke nicht zu schließen“, weiß Udo Linnenbrink. Um Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union für eine Arbeit oder eine Ausbildung in Deutschland zu gewinnen, hat die Bundesregierung die
Regelung zur Fachkräfteeinwanderung angepasst. Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung besteht aus mehreren Teilen und die angepassten Regelungen treten seit November 2023 schrittweise in Kraft.
Für Fachkräfte wird die Einreise zukünftig auf drei Säulen aufgebaut
„Die Einreise für Fachkräfte ruht auf drei Säulen: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Jeder dieser Säulen zeigt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einwanderung und die berufliche Anerkennung in Deutschland“, erläutert Willkommenslotse Linnenbrink.
Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Personen mit in Deutschland anerkannten Qualifikationen sollen zukünftig jede Beschäftigung (im nicht reglementierten Bereich) ausüben dürfen – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation. Bei teilweiser Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation bleiben jetzt drei Jahre Zeit, die volle Anerkennung nachzuholen (anstatt bisher zwei Jahre). Die Einreise zur Ausbildung wird durch die Abschaffung der Vorrangprüfung erleichtert. „Außerdem werden die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU gesenkt und schaffen attraktive Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.“
Die Erfahrungssäule ermöglicht es Fachkräften, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen, ohne formale Anerkennung nach Deutschland einzureisen. Das Mindestgehalt liegt bei ca. 40.000 Euro in 2023, bzw. Abweichungen bei Tarifbindung. Dies gilt für nicht reglementierte Berufe.
Eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft sieht vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.
Die Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und basiert auf einem Punktesystem. Punkte werden für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben. Eine Chancenkarte wird erteilt, wenn es sich um eine anerkannte Fachkraft handelt oder mindestens sechs Punkte geltend gemacht werden können.
Die Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und basiert auf einem Punktesystem. Punkte werden für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben. Eine Chancenkarte wird erteilt, wenn es sich um eine anerkannte Fachkraft handelt oder mindestens sechs Punkte geltend gemacht werden können.
Interessierte Handwerkerinnen und Handwerker erhalten weitere Informationen zum Thema und Unterstützung durch den Willkommenslotsen der HwK Südwestfalen, Udo Linnenbrink, Tel.: 02931 877-372, E-Mail: udo.linnenbrink@hwk-swf.de.
(Quelle: HwK Südwestfalen)