Iserlohn, Menden, Hemer, Balve und Neuenrade – Schwerpunkteinsatz zur Überwachung der Sonderverkehre am 14.02.2013 im nördlichen Kreisgebiet hier: Kontrollergebnis
Am Donnerstag, den 14.02.2013, führte der Verkehrsdienst der Polizei MK in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr einen Einsatz zur Überwachung von Kraftfahrzeugen in der gewerblichen Güterbeförderung durch. Die Kontrollen erfolgten an mehreren Stellen in den Stadtgebieten von Iserlohn, Menden, Hemer, Balve und Neuenrade in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden. So waren der Zoll, das BAG (Bundesamt für den Güterverkehr), das staatliche Amt für Arbeitsschutz sowie das Straßenverkehrsamt Märkischer Kreis beteiligt.
Im Besonderen wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf
den technischen Zustand
Lenk- und Ruhezeiten
die Beförderung von gefährlichen Gütern
zulässige Höchstgeschwindigkeiten
die Sicherung von Ladungsteilen
zulässige Maße und Gewichte
erforderliche Transportgenehmigungen
die Fahrerlaubnisverordnung
überprüft.
Bei 60% der kontrollierten 173 Beförderungseinheiten wurden Mängel festgestellt, welche zur Einleitung von 4 Strafanzeigen und 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. In einem Fall wurden von ausländischen Fahrern eine Sicherheitsleistung in Form eines hohen Geldbetrags einbehalten.
Im Detail ergaben sich die nachfolgend aufgeführten Tatbestände:
Wegen der Überschreitung von Lenk- und Nichteinhaltung von Ruhezeiten des Fahrpersonals kam es zu 56 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Die mangelhafte Sicherung von Ladungsteilen führte zur Fertigung von 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die Fahrzeugführer und Verlader. In der Folge untersagten die Beamten bis zur Beseitigung der Mängel die Weiterfahrt.
Technische Mängel an Lastkraftwagen waren in 12 Fällen Gegenstand der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Besonders schwerwiegend waren Mängel an Lenkung, Bremsen, Reifen und Fahrwerk.
Ein Lkw-Fahrer transportierte gefährliche Güter, die nicht entsprechend deklariert und gekennzeichnet waren. Hier kam es zu 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Ein Klein-Lkw brachte 4.560 kg Gesamtgewicht auf die Waage, erlaubt waren 3.500 kg. Es ergab sich eine Überladung von 30 %. Hier wurde die Weiterfahrt bis zum Umladen auf ein weiteres Fahrzeug untersagt.
Insgesamt wurde in drei Fällen die Weiterfahrt komplett untersagt.
Da zwei Fahrer nicht die zum Führen ihrer Lkw erforderlichen Fahrerlaubnisse hatten, wurden gegen sie und die jeweiligen Halter insgesamt vier Strafanzeigen vorgelegt.
In Iserlohn-Grüne ergaben sich in einem Fall Hinweise auf Schwarzarbeit. Hier führte ein Empfänger staatlicher Transferleistungen seit mehreren Wochen einen Lkw, ohne dass dies beim Arbeits- und Sozialamt angezeigt worden war. Hier erfolgte eine Meldung an die zuständigen Stellen zum Zweck weiterer Maßnahmen.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl der festgestellten schweren Mängel und vor allem der hohen Beanstandungsquote von 60 % sind in Zukunft weitere Kontrolltage dieser Art vorgesehen. Die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden soll fortgesetzt und ausgebaut werden.