Rechenkünstler

Hochsauerlandkreis. Brilon.
In mehreren Stadträten im HSK stehen derzeit Anträge auf der Tagesordnung, in der jeweiligen Stadt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Stadtverwaltungen scheinen hier häufig eine Bremserfunktion auszuüben. Über die Rahmenvereinbarung des Landes NRW, die den Gemeinden seit 28. August diese Möglichkeit einräumt, hatten wir bereitshierundhierberichtet.
Heute wurde dieser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon vorberaten. Besonders “trickreich” verhielt sich das städtische Sozialamt während der Ausschusssitzung. Es argumentierte, die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte würden zu hoch, und warf dafür eine Berechnung der erwarteten Kosten an die Präsentationswand: 8% der Sachausgaben und 10 Euro pro Flüchtling und Monat ergäben zusammen etwa 50 TEuro Belastung für die Stadt. Das sei mehr als die Stadt bisher an Verwaltungskosten aufwende.
Doch wie kam das zustande? In der Rahmenvereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen heisst es:
“Zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde Verwaltungskostenersatz … in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem… Der höhere Betrag ist zu erstatten.”
Aus diesen Formulierungen geht eigentlich glasklar hervor, dass ENTWEDER 8% der Leistungsaufwendungen ODER 10 Euro je Person und Monat anfallen. Das Briloner Sozialamt addierte vorsichtshalber beide Beträge, kam damit fast auf die doppelten Kosten und wollte den Ausschussmitgliedern damit viel zu hohe Kosten darstellen.
So sollte man nicht argumentieren! Bei Leistungsbescheiden für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird das Briloner Sozialamt diese Rechenmethode wahrscheinlich nicht anwenden …
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)