Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl am 27. September 2015
Iserlohn. Am 15. September hat der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn zur Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl getagt.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat und somit am zweiten Sonntag nach der Wahl (27. September) zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben, Katrin Brenner (CDU) und Dr. Peter Paul Ahrens (SPD) eine Stichwahl stattfindet.
Wahlberechtigt zur Stichwahl sind alle Personen, die im Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Iserlohn am 13. September als wahlberechtigt geführt wurden.
Der Großteil der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl wurde von den Wahlberechtigten vorsorglich bereits gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen für die Wahl am 13. September beantragt.
Daher liegen dem Iserlohner Wahlamt bereits rund 7.400 Briefwahlanträge für die Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Iserlohn vor, die Antragsteller wurden nach der Kommunalwahlordnung auf Grund Ihres Antrages für die Stichwahl durch das Wahlamt im Wählerverzeichnis mit einer Kennung gesperrt. Dies hat zur Folge, dass die Stimme auch im Wahllokal nur noch gegen Vorlage des Wahlscheines abgegeben werden kann.
Die Briefwahlunterlagen werden in diesen Tagen von den Mitarbeitern des Wahlamtes verpackt und versandt. Sollte der beantragte Wahlschein nicht ankommen und wird dies glaubhaft erklärt, so kann bis zum Tag vor der Wahl (26.09.2015), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer seinen beantragten Wahlschein nicht erhält, wird dringend gebeten, sich bis zu dieser Frist mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen!
Wer an der Stichwahl des/der Bürgermeister/in durch Briefwahl teilnehmen möchte, aber bisher keinen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen gestellt hat, hat bis Freitag, 25. September die Möglichkeit, im Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (2. Untergeschoss, Zimmer U-205 / Eingang Lange Straße) Briefwahlunterlagen zu beantragen und kann bei persönlicher Beantragung die Briefwahl direkt an Ort und Stelle durchführen oder sich die Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags bis mittwochs 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr Donnerstags 8 bis 13 Uhr und 14 bis18 Uhr Freitag, 18. September 8 bis 12 Uhr Freitag, 25. September 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Bei einer Beantragung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro durch eine bevollmächtigte Person kann auch für die Berechtigung zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch diese Person eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Ohne diese zusätzliche Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten versandt.
Auch postalisch (durch Übersendung eines schriftlichen und unterschriebenen Antrages unter Angabe von Namen, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die obige Adresse) und bis zum 23.09. um 13 Uhr auch elektronisch durch ein Onlineverfahren über die Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl möglich.
Bei einer postalischen oder elektronischen Beantragung werden die Briefwahlunterlagen ebenso wie bei der persönlichen Beantragung durch einen Bevollmächtigten ohne zusätzliche Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen, an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten – bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an die angegebene Anschrift – übersandt.
Das Wahlamt bittet, hierbei unbedingt den Postweg zu bedenken, eine Sonntagszustellung durch die Post findet nicht statt.
Die Briefwahlunterlagen können auch bei der Stadt abgeben bzw. in einen der Hausbriefkästen der Iserlohner Rathäuser am Schiller- und Werner-Jacobi-Platz oder der Bürgerbüros in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, oder Letmathe, Von der Kuhlen-Straße 14, eingeworfen werden. Die Hausbriefkästen werden letztmalig am Wahlsonntag, 27. September, um 16 Uhr geleert!
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen!